Der Prozess der Vollstreckung umfasst das Einziehen von öffentlich-rechtlichen Geldforderungen (Steuern und anderen aufgrund der Steuergesetze geschuldeten Geldleistungen, wie Zuschlägen, Kosten, Ordnungsstrafen, Gebühren, Beiträgen, Geldbußen etc.) im Verwaltungsweg.