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Axians Infoma eMagazin

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Künftige Umsatzbesteuerung stellt neue Anforderungen an Kommunen und Kirchen

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Mit der Neuregelung des § 2b UStG ändert sich zum 1. Januar 2021 die Umsatzbesteuerung für alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR). Für Kommunen und Kirchen heißt es spätestens dann: Die Erfassung und Bewertung aller Umsätze ist auf privatrechtlicher und hoheitlicher Grundlage erforderlich. Das kann bedeuten, dass früher umsatzsteuerfreie Leistungen in Zukunft umsatzsteuerpflichtig sind.

Nun erweist sich die aktuelle Situation im Bereich Umsatzsteuer in vielen Kommunen als nicht optimal. Häufig gibt es nur wenige steuerrelevante Vorgänge, es fehlt an entsprechendem Basiswissen der Verwaltungsmitarbeiter oder Steuerprozesse werden nicht dokumentiert. Diese Punkte sorgen bei den Verwaltungen für Unsicherheit. Zudem mangelt es meist auch an einem internen Kontrollsystem (IKS), das u.a. Aufgabenzuweisungen und Verantwortungsdelegierung für den Nachweis von Exkulpation (Schuldbefreiung) ebenso wie eine ausreichende Regelung des Steuerbereichs vorschreibt.

Die Risiken dieser ohne Zweifel großen Herausforderung lassen sich jedoch minimieren – und wir helfen unseren Kunden dabei. Wir unterstützen mit Lösungen wie die Infoma newsystem Zentrale Vertragsverwaltung oder das Infoma ePortal, aber vor allem mit einem maßgeschneiderten Beratungs- und Dienstleistungsangebot. So erarbeiten wir u.a. bei Bedarf ein individuelles organisatorisches Umstellungskonzept. Es unterstützt die Einführung eines Tax Compliance Management Systems und die Entwicklung eines Steuerhandbuchs.

Darüber hinaus bieten wir fachliche Workshops und Software-Schulungen an. Die Termine finden Sie hier. Optional stehen wir zudem Steuerberatern bzw. Wirtschaftsprüfern bei der Umsetzung des Umstellungskonzepts vor Ort zur Verfügung. Aus rechtlichen Gründen erbringen wir jedoch keine Steuerberatungsleistungen.

Unser Consulting-Team ist auf die Neuregelung des §2b UStG und die damit verbundenen Anforderungen gut vorbereitet. Ziel ist es, dieses Wissen an unsere Kunden zu vermitteln und sie so kompetent zu unterstützen – damit die Finanzbehörden keinen Anlass zur Prüfung sehen.

Ihre Ansprechpartner bei Axians Infoma sind für den softwaretechnischen Bereich Martin Wiechmann und für den fachlichen Bereich Dr. Gerald Peters.

 

Künftige Umsatzbesteuerung stellt neue Anforderungen an Kommunen und Kirchen