Nach mehreren Verlängerungen des Übergangszeitraums wird es jetzt ernst. Die Reform des erneuerten Umsatzsteuergesetzes (UStG) steht vor der Tür, wird zum 1.1.2025 Pflicht. Dann sind auch privatrechtliche und hoheitliche Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerpflichtig.
Für viele Verwaltungen bedeutet die Umsetzung eine weitere Herausforderung – stellt sie doch bei oftmals begrenzten Personalkapazitäten gleichzeitig hohe Anforderungen an die Qualifikation der Mitarbeitenden. Damit Zeit und Aufwand für das benötigte zusätzliche Know-how nicht die eigentlichen fachlichen Aufgaben einschränken, bietet das Consulting-Team von Axians Infoma hier Unterstützung.
Im Rahmen unseres Angebots der Wiederkehrenden Lösungspakete übernehmen unsere Expert:innen die gesetzeskonforme Umsetzung und Durchführung der Aufgaben im Zusammenhang mit der Umsatzsteuerreform auf hohem fachlichem Standard. Dazu gehören die gemeinsame Erarbeitung des individuellen Umsatzsteuerszenarios und die Einrichtung in Infoma ebenso wie die Durchführung der regelmäßigen Umsatzsteuer-Meldungen. Angepasste Funktionen und Erweiterungen ermöglichen, Aufgaben noch einfacher und komfortabler durchzuführen. So werden die Mitarbeitenden entlastet, die präzise und klare Abbildung der Fälle in der Software ist gewährleistet, kurz: mit der Infoma-Software sind Sie für die Reform perfekt gerüstet.
Sie möchten mehr zum Wiederkehrenden Lösungspaket und seinen Vorteilen wissen? Dann melden Sie sich zu unserem Webcast „Umsatzsteuergesetz: Umsetzung der Anforderungen mit Infoma“ an.
Unsere Expert:innen sind bereit – Sie auch?
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